Sale-and-Lease-back für immaterielle Vermögensgüter
Aktuelle Bilanzierungsproblematik bei immateriellen Vermögensgütern
Selbst geschaffene, immaterielle Vermögensgüter sind grundsätzlich nicht aktivierungsfähig und dürfen somit im Umlaufvermögen der Bilanz nicht mit ihrem aktuellen Marktwert auftauchen. Davon ausgenommen sind derivative Vermögensgegenstände, deren Wert auf dem Markt bereits realisiert wurde.
Eine Verbesserung und stärkere Annäherung an die Bilanzierungsregeln nach IFRS soll mit dem im April 2009 vom Bundesrat verabschiedeten Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz erreicht werden. Danach sind selbst geschaffene Patente zwingend mit ihren Entwicklungskosten in der HGB-Bilanz zu aktivieren.
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
Aber auch wenn dadurch eine gewisse Erleichterung, gerade für forschungs- und entwicklungsintensive Branchen wie die chemische und pharmazeutische Industrie oder Start-ups erreicht wird: Die Entwicklungskosten sind oft weitaus geringer als der aktuelle Marktwert der Patente. Somit sind den Unternehmen hier letztendlich die Hände gebunden. Außerdem müssen von dem angesetzten Wert die Abschreibungen bereits abgezogen sein. Zu beachten ist außerdem, dass alle Aktivitäten, die in den Bereich Forschung fallen, ohnehin nicht in der Bilanz aktiviert werden dürfen. Falls Abgrenzungsprobleme dahingehend bestehen, dass nicht sicher ist, ob eine Unternehmensaktivität unter Forschung oder Entwicklung fällt, ist eine Aktivierung immer ausgeschlossen. Besondere Schwierigkeit bereitet die Bewertung von Know-how. Darunter fallen bestimmte Fähigkeiten und prozedurale Vorgänge zu verschiedenen Problemstellungen. Im Zuge der neuen Gesetzeslage muss Know-how generell aktiviert werden.
Auch wenn durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz teilweise Verbesserungen erreicht wurden – bei allen anderen immateriellen Vermögensgütern wie Marken, Drucktiteln, Verlagsrechten, Kundenlisten oder vergleichbaren immateriellen Vermögensgegenständen ist eine Aktivierung in der Bilanz prinzipiell verboten.
Sale-and-Lease-back von immateriellen Vermögensgütern
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